Sehr geehrte Patientin,
Sehr geehrter Patient,
falls Sie in diesem Quartal noch nicht bei uns waren, oder Neupatient sind, bringen Sie bitte folgendes mit (falls vorhanden):
- Überweisung von Arzt und Zahnarzt
- Röntgenbilder
- Quittung über bezahlte Praxisgebühr von Arzt und Zahnarzt
- Sie bezahlen bei uns die ärztliche Praxisgebühr (BSNR, LANR), dann können wir Ihnen Überweisungen zu anderen Ärzten ausstellen: Hausarzt, Internist, Orthopäde, Gynäkologe ...
- Sie bezahlen bei uns die zahnärztliche Praxisgebühr (KZV 3638), dann legen Sie die Quittung Ihrer Zahnärztin / Ihrem Zahnarzt vor und müssen dort nicht erneut die Praxisgebühr entrichten.
Der Eingriff
Bei den meisten Eingriffen der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
reicht eine örtliche Betäubung aus. Vor solchen Eingriffen müssen
Sie keine besonderen Vorkehrungen treffen, allerdings ist es sinnvoll vor
der Behandlung eine Kleinigkeit zu essen. Das Führen eines Kraftfahrzeuges
kann nach dem Eingriff ärztlicherseits nicht verantwortet werden.
Weitere Informationen, die auf Ihren individuellen Fall abgestimmt sind,
geben wir Ihnen selbstverständlich im persönlichen Gespräch.
Die Narkose, die Vollnarkose -
indiziert bei Zahnarztangst
Bei größeren Eingriffen
der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie kann eine Narkose / Vollnarkose oder
Intubtionsnarkose / ITN erforderlich sein. Hierfür ist ein spezielles
Vorgespräch mit unseren Anästhesisten
erforderlich. Diese Narkosearten sind auch indiziert bei Zahnarztangst
oder Zahnarztphobie oder als Angstpatient. Zum Eingriff müssen Sie
seit 6 Stunden nüchtern sein und eine Begleitperson mitbringen, die
Sie nach der Behandlung nach Hause bringt und dort auch die ersten Stunden
bei Ihnen bleibt.
Nach dem Eingriff
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
dürfen nicht nachträglich ausgestellt werden! Reicht die
Zeit der Arbeitsunfähigkeit nicht aus, suchen Sie bitte rechtzeitig
unsere Praxis auf.
Eine Kontrolle der Wundheilung erfolgt am 3.Tag, die Entfernung von Fäden etwa am 7.Tag. Eine Terminvereinbarung ist hierfür jeweils nicht erforderlich.
Unsere Praxis befindet sich in der
Ferdinandstraße Nr.47, Ecke Gertrudenstraße. Sie erreichen
uns mit allen U-, und S-Bahnen über Jungfernstieg (Ausgang Ballindamm/Ferdinandstraße),
Mönckebergstraße und Hamburg Hauptbahnhof.
Falls Sie mit dem Auto zu uns kommen,
bietet das Parkhaus am Gertrudenkirchhof Parkmöglichkeiten (28 Minuten
= 1EUR). Das Parkhaus hat 2 Zufahrten (für Ihr Navigationssystem):
Rosenstraße 6 und Raboisen 42.